Wer ein Homeoffice im Gartenbüro einrichten will, beginnt beim Platz: erst die Maße, dann die Möbel. Die Unfallversicherung nennt für einen Bildschirmarbeitsplatz eine Arbeitsfläche von mindestens 1,60 × 0,80 m, eine Bewegungsfläche von 1,50 m² und 2,50 m lichte Höhe. Der Bildschirm steht 50 bis 65 cm vom Auge entfernt, und Sie blicken parallel zum Fenster.
Wie viel Platz braucht ein Arbeitsplatz im Gartenbüro?
Wer ein Homeoffice einrichten will, beginnt mit dem Grundriss. Die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beschreibt in ihrem Leitfaden für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, welche Maße ein Arbeitsplatz braucht. Die Zahlen richten sich an Arbeitgeber. Die Arbeitsstättenverordnung dient dem Schutz der Beschäftigten. Ein Telearbeitsplatz fällt nur darunter, wenn der Arbeitgeber ihn im Privatbereich fest eingerichtet hat (§ 2 Absatz 7 ArbStättV); dann gelten nach § 1 Absatz 3 nur wenige Vorschriften, darunter der Anhang Nr. 6 zur Bildschirmarbeit. Mobiles Arbeiten unterliegt nach der DGUV grundsätzlich nicht der Verordnung. Für Ihr eigenes Gartenbüro sind die Werte kein Gesetz, aber ein erprobter Maßstab.
Die Tabelle nennt die wichtigsten Maße. Die Mindestwerte sind das, was der Leitfaden verlangt. Die Empfehlungen beschreiben, was bequemes Arbeiten ermöglicht.
Das KOYA Gartenbüro misst außen 3,0 × 3,0 m. Die Innenmaße hängen vom Wandaufbau ab; wir nennen sie hier nicht. Zur Veranschaulichung rechnen wir mit 2,7 × 2,7 m und 2,50 m lichter Höhe. Das ist eine Annahme, kein Maß eines KOYA Moduls. Die Grundfläche beträgt dann 7,3 m². Ein Schreibtisch von 1,60 × 0,80 m belegt 1,3 m², die Bewegungsfläche 1,5 m². Es bleiben rund 4,5 m² für Regal, Besprechungsecke und Technik (eigene Rechnung).
Der Leitfaden rechnet für einen Büroarbeitsplatz einschließlich üblicher Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Mittel mit 8 bis 10 m² (Richtwert nach ASR A 1.2). Mit rund 7 m² nach dieser Annahme liegt das Gartenbüro darunter. Der Mittelwert enthält Verkehrsflächen, die in einem Raum für eine Person weniger ins Gewicht fallen. Für zwei Arbeitsplätze oder für Besprechungen brauchen Sie mehr Fläche.
| Maß | Mindestwert | Empfehlung |
|---|---|---|
| Arbeitsfläche (Breite × Tiefe) | 1.600 × 800 mm; bei einem Bildschirm und wenig Papier 1.200 × 800 mm | 1.800 × 900 oder 1.000 mm |
| Fester Tisch, sitzend | 740 mm ± 20 mm | – |
| Höhenverstellbarer Tisch, sitzend und stehend | 650 bis 1.250 mm | unter 620 bis 1.250 mm |
| Beinraumbreite | 850 mm | 1.200 mm und mehr |
| Sitzhöhe des Stuhls, verstellbar | 400 bis 510 mm | unter 400 bis 530 mm |
| Sehabstand zum Bildschirm | mindestens 500 mm | 500 bis 650 mm bei Lesearbeit |
| Bewegungsfläche je Arbeitsplatz | 1,50 m², an keiner Stelle unter 1,00 m tief und breit | – |
| Lichte Höhe eines Büroraums bis 50 m² | 2,50 m | – |
Quelle: DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ (Juli 2019): Tabelle 10 (Arbeitsfläche), Tabelle 11 (Stuhl), Tabelle 14 (lichte Höhe), Abschnitt 8.4.1 (Platzbedarf) und Abschnitt zum Sehabstand. Die Werte gelten für Arbeitsplätze von Beschäftigten.
Welcher Schreibtisch passt ins Gartenbüro?
Bei 2,7 m Wandlänge nimmt ein Tisch von 1,60 m Breite knapp 60 Prozent einer Wand ein (eigene Rechnung). Für einen Arbeitsplatz mit nur einem Bildschirm, wenig Papier und ohne wechselnde Tätigkeiten lässt der Leitfaden 1,20 m Breite zu, wenn die nutzbare Fläche mindestens 0,96 m² beträgt. Wer viel Papier oder zwei Bildschirme hat, braucht die volle Breite. Tischhohe Rollcontainer können eine schmale Platte auf 1,60 m ergänzen.
Ein höhenverstellbarer Tisch ist für wechselnde Haltungen die flexibelste Lösung. Der Leitfaden nennt ihn gut anpassbar und bewegungsfördernd. Ein fester Tisch lässt sich nur über den Stuhl anpassen, bei kleineren Menschen mit einer Fußstütze. Der Beinraum unter der Platte soll mindestens 85 cm breit sein, besser 120 cm. Ein Rollcontainer darf ihn nicht einengen.
Die Platte sollte matt oder seidenmatt sein. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt eine reflexionsarme Oberfläche (Anhang Nr. 6.1 Absatz 5). Der Leitfaden nennt als Grenze einen Glanzgrad von höchstens 20 im 60-Grad-Winkel.
Wie stellen Sie Stuhl und Bildschirm richtig ein?
Ein Bürostuhl lässt sich in der Sitzhöhe verstellen, mindestens von 400 bis 510 mm, und hat nach dem Leitfaden im Allgemeinen ein Untergestell mit fünf Abstützpunkten, damit er nicht kippt. Die Rückenlehne soll sich um mindestens 15 Grad neigen lassen. Beim Hinsetzen soll der Sitz federn.
Der Bildschirm steht bei Lesearbeit 50 bis 65 cm vom Auge entfernt; unter 50 cm sollten Sie nicht gehen. Der Leitfaden empfiehlt, die Blicklinie um etwa 35 Grad aus der Waagerechten abzusenken. Sie soll einen annähernd rechten Winkel mit der Bildschirmfläche bilden. Dafür muss der Bildschirm frei dreh- und neigbar sein (Anhang Nr. 6.3 Absatz 1).
Vor der Tastatur bleiben 100 bis 150 mm Fläche für die Handballen. Was Sie oft brauchen, liegt in einem Greifraum bis 300 mm Tiefe.
Ein Laptop reicht nur für gelegentliche Arbeit. Für regelmäßige Arbeit setzt der Leitfaden die Trennung von Tastatur und Bildschirm voraus, zum Beispiel durch eine externe Tastatur, eine Maus und gegebenenfalls einen zusätzlichen Bildschirm.
Wohin gehört der Schreibtisch bei einer Glasfront?
Der Garten ist ein schöner Ausblick, aber ein schlechter Hintergrund für den Bildschirm. Nach der DGUV sollen Sie möglichst parallel zur Hauptfensterfront blicken. Steht der Bildschirm vor dem Fenster, führen große Helligkeitsunterschiede zur Blendung. Ein Fenster im Rücken spiegelt sich im Bildschirm. An den Fenstern brauchen Sie verstellbaren Sonnenschutz.
Bei einem 3-×-3-Meter-Raum mit Glasfront heißt das: Der Schreibtisch steht seitlich zur Glasfläche oder vor einer geschlossenen Wand, und Sie sehen im Augenwinkel in den Garten. Mehr zu Licht und Blendschutz steht im Ratgeber zum Licht im Gartenbüro.
Wie viel Stauraum und Funktionsfläche brauchen Sie?
Stauraum gehört zur Planung, weil er Fläche braucht. Der Leitfaden verlangt Funktionsflächen, damit Fenster, Türen, bewegliche Teile und Möbel ungehindert zu öffnen sind. Wege, die nur der Bedienung dienen, etwa zum Fenster oder zur Heizung, sollen mindestens 0,50 m breit sein. Ein Verbindungsgang zum eigenen Arbeitsplatz kann auf 0,60 m schrumpfen. Für Verkehrswege, die mehrere Personen nutzen, nennt der Leitfaden bei bis zu fünf Benutzern, Besucher eingerechnet, 875 mm lichte Breite.
Unsere Empfehlung: Planen Sie die Türen und Fensterflügel zuerst ein, dann den Tisch, dann das Regal. Hohe Regale an der geschlossenen Wand sparen Grundfläche. Die DGUV weist darauf hin, dass Schrankfronten wie Glasflächen den Schall reflektieren; mehr dazu im Ratgeber zur Akustik im Gartenbüro.
Welche Oberflächen und Farben sind sinnvoll?
Helle Flächen machen einen kleinen Raum größer. Als Bereich für die Reflexionsgrade nennt der Leitfaden 0,7 bis 0,9 für die Decke, 0,5 bis 0,8 für die Wände und 0,2 bis 0,4 für den Boden. Der Boden darf also dunkler sein als die Wand.
Der Bodenbelag wirkt auch auf den Schall. Die DGUV nennt Teppichboden und Linoleum als Beläge, die den Schall beim Gehen mindern; textile Beläge tragen zusätzlich zur Raumakustik bei, weil sie porös sind. Ein harter Belag hallt mehr. Bei einem Raum mit viel Glas lohnt sich deshalb ein Teppich unter dem Schreibtisch.
Was gehört an Strom und Technik zum Arbeitsplatz?
Ein Arbeitsplatz braucht Steckdosen dort, wo der Tisch steht, nicht dort, wo sie das Gebäude zufällig hat. Legen Sie die Steckdosen vor dem Bau fest, zusammen mit Leuchten, Schaltern und dem Datenanschluss. Die Zuleitung vom Haus legt ein Elektriker. Wie das Internet ins Gartenbüro kommt, beschreibt der Ratgeber zu Internet und WLAN. Wie es im Winter warm bleibt, beschreibt der Ratgeber zum winterfesten Gartenbüro.
Was sollten Sie vor dem Einrichten klären?
Diese Punkte entscheiden, ob Ihr Arbeitsplatz im Gartenbüro bequem wird:
- Wie groß der Innenraum ist, einschließlich lichter Höhe, und wie viel davon nach Abzug von Tisch und Bewegungsfläche übrig bleibt.
- Wo Tür und Fensterflügel öffnen und welche Fläche sie dafür freihalten müssen.
- Auf welcher Wand der Schreibtisch steht, damit Sie parallel zum Fenster blicken.
- Wo Steckdosen, Datenanschluss und Leuchten sitzen.
- Welchen Boden und welche Wandflächen Sie wählen, mit Blick auf Licht und Akustik.
- Wer die Einrichtung bezahlt: Bei Telearbeit nach der Arbeitsstättenverordnung stellt der Arbeitgeber die Ausstattung, bei Selbstständigen sind es die eigenen Kosten.





