Gutes Licht im Homeoffice des Gartenbüros heißt Tageslicht ohne Blendung plus eine Leuchte, die den Arbeitsplatz hell genug macht. Die Unfallversicherung nennt für Büroarbeit mindestens 500 Lux am Arbeitsplatz und 300 Lux im übrigen Raum. Stellen Sie den Bildschirm so, dass Sie parallel zum Fenster blicken, und sorgen Sie für verstellbaren Sonnenschutz. Lampen sollten einen Farbwiedergabeindex von mindestens 80 haben.
Wie viel Licht braucht der Arbeitsplatz im Gartenbüro?
Für Beschäftigte regelt die Arbeitsstättenverordnung die Beleuchtung, die technische Regel ASR A3.4 füllt sie aus. Bei einem Telearbeitsplatz im Privatbereich gelten nach § 1 Absatz 3 nur § 3, § 6 und der Anhang Nr. 6 zur Bildschirmarbeit. Dort steht: Die Beleuchtung muss der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen angepasst sein, und störende Blendungen, Reflexionen und Spiegelungen auf dem Bildschirm sind zu vermeiden (Nr. 6.1 Absatz 8). Für Ihr eigenes Gartenbüro sind die Zahlen der Unfallversicherung kein Gesetz, aber ein erprobter Maßstab.
Die DGUV nennt am Arbeitsplatz einen Mindestwert von 500 Lux. Er muss nicht im ganzen Raum herrschen, es genügt der Bereich des Arbeitsplatzes. Im übrigen Raum sind 300 Lux nötig. Wenn Sie das Licht an unterschiedliche Tätigkeiten oder an Ihre Augen anpassen wollen, empfiehlt der Leitfaden eine Arbeitsplatzleuchte, die auf mindestens 600 × 600 mm 750 Lux erzeugt.
Die Werte sind Mindestwerte. Leuchten altern und verschmutzen, die Beleuchtungsstärke sinkt mit der Zeit. Der Leitfaden rechnet deshalb für einen Wartungswert von 500 Lux bei sauberer Raumatmosphäre und dreijährigem Wartungsintervall mit einem Planungswert von 750 Lux. Die Tabelle fasst die Gütemerkmale zusammen.
| Merkmal | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz und im Umfeld | mindestens 500 Lux und 300 Lux | Mindestwerte; der Arbeitsplatzbereich genügt |
| Teilflächenbeleuchtung durch eine Arbeitsplatzleuchte | 750 Lux auf mindestens 600 × 600 mm | sinnvoll, wenn sich das Licht der Tätigkeit anpassen soll |
| Direktblendung durch Leuchten (UGR) | höchstens 19 | Verfahren nach DIN EN 12464-1 |
| Farbwiedergabeindex Ra | mindestens 80 | je höher, desto natürlicher die Farben |
| Leuchtdichteverhältnis | etwa 3:1 zwischen Arbeitsfeld und näherem Umfeld, 10:1 zwischen Wänden und Bildschirm | ausgewogene Helligkeit im Blickfeld |
| Reflexionsgrade | Decke 0,7 bis 0,9, Wände 0,5 bis 0,8, Boden 0,2 bis 0,4 | helle Flächen hellen den Raum auf |
| Glanzgrad der Arbeitsfläche | matt bis seidenmatt (60-Grad-Glanzwert höchstens 20) | vermeidet Spiegelungen |
| Flimmern | keines | verhindern elektronische Vorschaltgeräte |
Quelle: DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ (Juli 2019), Abschnitt 8.4.2 Beleuchtung. Die Werte gelten für Arbeitsplätze von Beschäftigten.
Wie viel Tageslicht ist nötig, und welche Fensterfläche reicht?
Nach der Arbeitsstättenverordnung sollen Arbeitsräume möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben (Anhang Nr. 3.4 Absatz 1). Die ASR A3.4 (Ausgabe April 2011, zuletzt geändert 2022) nennt als Maß einen Tageslichtquotienten von mehr als 2 Prozent am Arbeitsplatz, bei Dachoberlichtern von mehr als 4 Prozent. Alternativ genügt ein Verhältnis der lichtdurchlässigen Fenster-, Tür- oder Wandfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1:10 (Abschnitt 4.1, zitiert nach DGUV Information 215-211).
Bei 9 m² Grundfläche wären das 0,9 m² lichtdurchlässige Fläche (eigene Rechnung; die Innenfläche eines Gartenbüros mit 3,0 × 3,0 m Außenmaß ist kleiner, der Mindestwert entsprechend auch). Schon eine Glasseite von 6 m² (Annahme) liegt weit darüber. Mangel an Tageslicht ist im Gartenbüro mit Glasfront selten das Problem. Blendung und Wärme sind es.
Die DGUV verlangt außerdem möglichst unverbaute Fensterflächen: Gebäude oder Bäume unmittelbar vor dem Fenster verhindern den Lichteinfall. Wer das Gartenbüro dicht an eine Hecke stellt, nimmt sich Licht. Da Tageslicht örtlich und zeitlich nicht immer reicht, ist zusätzlich künstliche Beleuchtung nötig, die alle Gütemerkmale erfüllt.
Wie vermeiden Sie Blendung und Spiegelungen am Bildschirm?
Die DGUV unterscheidet zwei Arten. Direktblendung entsteht durch helle Flächen im Gesichtsfeld, etwa Leuchten oder Fenster. Reflexblendung entsteht, wenn sich hohe Helligkeiten in glänzenden Flächen spiegeln, zum Beispiel im Bildschirm.
Gegen Blendung durch Tageslicht sollen Sie möglichst parallel zur Hauptfensterfront blicken. Steht der Bildschirm vor dem Fenster, führen große Helligkeitsunterschiede zur Direktblendung. Ein Fenster im Rücken kann sich im Bildschirm spiegeln. An den Fenstern sind deshalb verstellbare Licht- oder Sonnenschutzvorrichtungen nötig. Die DGUV rät, sie so einzustellen, dass genug Tageslicht in den Raum fällt, Sie aber nicht geblendet und durch Reflexionen gestört werden.
Auch Lampen können blenden. Nach unten offene Leuchten, bei denen die Lampen einsehbar sind, hängen nicht direkt über dem Arbeitsplatz. Bildschirme mit glänzender Anzeige sollen nicht für die Büroarbeit eingesetzt werden. Die Tischplatte sollte matt sein.
Bei einem Gartenbüro mit großer Glasfront heißt das: Der Schreibtisch steht seitlich zur Glasfläche, und der Sonnenschutz ist von Anfang an Teil der Planung. Ein Praxistipp ohne Normbezug für Videocalls: Sitzen Sie so, dass Licht von vorn oder von der Seite auf Ihr Gesicht fällt und nicht von hinten.
Welche Lampen passen: Lichtfarbe, Farbwiedergabe und Flimmern?
Die DGUV empfiehlt, die Lichtfarbe nach der gewünschten Wirkung zu wählen. Warmweiße Lampen erzeugen eine etwas wohnlichere Stimmung, neutralweiße eine sachlichere. Tageslichtweiße Lampen wirken fahl, wenn die Beleuchtungsstärke nicht angehoben wird. Die Verbraucherzentrale nennt für Büros eine Lichtfarbe von 4.000 bis 6.500 Kelvin, die anregender wirke, und ordnet 2.700 bis 3.300 Kelvin als warmweiß ein. Beide Aussagen lassen sich verbinden: Für konzentriertes Arbeiten passt neutralweißes bis tageslichtweißes Licht, für einen Raum, in dem Sie auch lesen oder Besuch empfangen, ein wärmerer Ton.
Der Farbwiedergabeindex Ra sollte nach DGUV und Verbraucherzentrale mindestens 80 betragen. Flimmerfreies Licht verhindert Ermüdung. Für die Helligkeit zählt der Lichtstrom in Lumen, nicht die Wattzahl.
Wenn Sie dimmen wollen, prüfen Sie die Verpackung. Nach der Verbraucherzentrale sind die meisten LED- und Energiesparlampen nicht dimmbar, und an üblichen Dimmern können LEDs flackern oder gar nicht leuchten. Wählen Sie Leuchtmittel und Dimmer, die der Hersteller als zusammenpassend nennt.
Für die Verteilung empfiehlt der Leitfaden breit strahlende Leuchten, am besten mit direktem und indirektem Anteil. Das Licht soll nicht zu schattenarm sein, sonst leidet die räumliche Wahrnehmung, aber auch nicht so gerichtet, dass scharfe und lange Schatten entstehen.
Welche Fensterformen bringen Tageslicht ohne Einblick?
Nach der ASR A3.4 bieten Fenster anders als Dachoberlichter auch eine Sichtverbindung nach außen. Für Dachoberlichter gilt außerdem ein strengerer Wert: mehr als 4 Prozent statt mehr als 2 Prozent Tageslichtquotient. Für ein Gartenbüro heißt das: Ein Lichtband oder ein Dachfenster bringt Tageslicht, ohne dass jemand hineinsieht. Für den Blick in den Garten brauchen Sie mindestens ein Fenster in der Wand.
Jede Glasfläche bringt auch Sonnenwärme. Wie Sie sie im Sommer beherrschen, beschreibt der Ratgeber zum Gartenbüro im Sommer.
Wie sorgen Sie am Abend und im Winter für Licht?
Im Winter beginnt der Arbeitstag oft im Dunkeln und endet auch so. Planen Sie die künstliche Beleuchtung deshalb so, dass sie allein ausreicht und nicht nur ergänzt. Auch der Weg von der Haustür zum Gartenbüro gehört dazu. Die Polizei empfiehlt für Gartenhäuser Bewegungsmelder mit automatischem Licht; sie schrecken ab. Mehr zum Schutz vor Einbruch steht im Ratgeber zum Versichern und Absichern des Gartenbüros.
Was sollten Sie vor dem Kauf klären?
Diese Punkte entscheiden über gutes Licht im Gartenbüro:
- Welche Seiten verglast sind und wo der Schreibtisch dazu steht, damit Sie parallel zum Fenster blicken.
- Wie sich der Tageslichteinfall regeln lässt: mit Sonnenschutz außen oder innen, verstellbar.
- Welche Leuchten und welche Arbeitsplatzleuchte vorgesehen sind und wo Steckdosen und Schalter sitzen.
- Ob die Beleuchtung dimmbar sein soll und welche Leuchtmittel dazu passen.
- Ob die Lampen einen Farbwiedergabeindex von mindestens 80 haben und flimmerfrei sind.
- Welche Wandfarbe Sie wählen: hell und seidenmatt.





